Konfessionsloser Verstorbener

Ohne Konfession besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beerdigung auf einem kirchlichen Friedhof.

Die meisten Friedhöfe sind aber kommunale Einrichtungen, so dass es keinerlei Probleme gibt. Gibt es nur einen kirchlichen Friedhof bestehen häufig Regelungen zwischen Gemeinde und Kirche, auch die Bestattung Konfessionsloser zu gestatten. Ob der Konfessionslose auf dringenden Wunsch der Angehörigen hin eine kirchliche Trauerfeier mit einen Pfarrer erhält, liegt im Ermessen des jeweiligen Seelsorgers.

Hier sind sicher auch die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren. Lebens- und Glaubenserfahrungen können sich im Laufe des Lebens verändern. Hat der Verstorbene sich vor seinem Tod wieder auf den Glauben besonnen, nur den Moment des Wiedereintritts verpasst, so wird sich der zuständige Seelsorger den letzten Wünschen auch des Verstorbenen nicht verschließen wollen.

Wer der Beerdigung einen würdigen Rahmen ohne Seelsorger geben möchte, kann auf das Angebot vieler Bestattungsunternehmen zurück greifen, die professionelle Trauerredner vermitteln. Vielleicht ist auch unter den Freunden, Verwandten oder Bekannten jemand, der die letzten Worte für den Verstorbenen sprechen möchte. Eine derartige Grabrede ist unter Umständen schöner und persönlicher.

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