Ohne Konfession besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beerdigung auf einem kirchlichen Friedhof.
Die meisten Friedhöfe
sind aber kommunale Einrichtungen, so dass es keinerlei Probleme gibt. Gibt es nur einen kirchlichen Friedhof bestehen häufig
Regelungen zwischen Gemeinde und Kirche, auch die Bestattung Konfessionsloser zu gestatten. Ob der Konfessionslose auf dringenden
Wunsch der Angehörigen hin eine kirchliche Trauerfeier mit einen Pfarrer erhält, liegt im Ermessen des jeweiligen Seelsorgers.
Hier sind sicher auch die Wünsche des Verstorbenen zu respektieren. Lebens- und Glaubenserfahrungen können sich im Laufe des
Lebens verändern. Hat der Verstorbene sich vor seinem Tod wieder auf den Glauben besonnen, nur den Moment des Wiedereintritts
verpasst, so wird sich der zuständige Seelsorger den letzten Wünschen auch des Verstorbenen nicht verschließen wollen.
Wer der Beerdigung einen würdigen Rahmen ohne Seelsorger geben möchte, kann auf das Angebot vieler Bestattungsunternehmen
zurück greifen, die professionelle Trauerredner vermitteln. Vielleicht ist auch unter den Freunden, Verwandten oder Bekannten
jemand, der die letzten Worte für den Verstorbenen sprechen möchte. Eine derartige Grabrede ist unter Umständen schöner
und persönlicher.